Unternehmensformen in Montenegro: Welche Sie wählen sollten
Die meisten ausländischen Gründer wählen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (DOO). Hier ist der Vergleich mit den anderen Formen und was sich ändert, wenn der Gründer eine ausländische Firma ist.
Die Formen im Vergleich
| Form | Mindestkapital | Geeignet für | Hinweise |
|---|---|---|---|
| DOO Gesellschaft mit beschränkter Haftung | 1 € | Operative Unternehmen, Remote-Dienstleistungen, Immobilienhaltung, Handel | Am häufigsten von ausländischen Gründern gewählt. Ein oder mehrere Gründer; ein Ausländer kann Gründer und Geschäftsführer sein. |
| Einzelunternehmer Einzelkaufmann | Keines | Eine Person, die in Montenegro lebt und allein arbeitet | Die einfachste Form. Sie trennt das Privatvermögen des Inhabers nicht vom Geschäft. |
| Zweigniederlassung | Keines | Eine ausländische Firma, die in Montenegro unter eigenem Namen arbeiten will | Eine Verlängerung der ausländischen Firma. Braucht apostillierte Unterlagen der Muttergesellschaft. |
| AD Aktiengesellschaft | 25.000 € | Größere Vorhaben mit externen Investoren | Mehr Unternehmensführung und mehr Berichtspflichten als bei einer DOO. |
Warum eine DOO meist die richtige Wahl ist
- Das Mindestkapital beträgt 1 €.
- Eine ausländische Privatperson oder eine ausländische Firma kann Gründer sein. Ein lokaler Gesellschafter oder ein lokaler Geschäftsführer ist nicht erforderlich.
- Eine DOO ist die Form, auf der die Aufenthaltserlaubnis des Geschäftsführers üblicherweise beruht. Siehe die Aufenthaltserlaubnis des Geschäftsführers.
Wenn der Gründer eine ausländische Firma ist
Eine DOO kann von einer Privatperson zusammen mit einer ausländischen Firma gegründet werden, zum Beispiel in einer 50/50-Struktur. In diesem Fall brauchen wir Informationen über die Muttergesellschaft (einen aktuellen Registerauszug oder ein Gründungszertifikat, mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung), Vollmachten für den Geschäftsführer und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten. Siehe Unterlagen und Apostille.
So wählen Sie
Wählen Sie eine DOO, wenn…
- Sie eine eigene juristische Person für Ihr Geschäft wollen;
- Sie Mitarbeiter einstellen oder Kunden Rechnungen stellen wollen;
- Sie die Aufenthaltserlaubnis des Geschäftsführers möchten;
- Sie eine ausländische Firma als Partner haben werden.
Überlegen Sie es sich zweimal, wenn…
- Sie nur eine Steuernummer für eine sehr kleine Tätigkeit brauchen;
- Sie keine regelmäßige Buchhaltung führen möchten: Jede Firma, auch eine DOO, braucht sie;
- Sie erwarten, dass eine Firma ruhend bleibt.
Zuletzt geprüft: 3. Oktober 2026. Offizielle Quelle für Formen und Kapital: der Leitfaden der Steuerverwaltung zur Firmengründung.
Häufige Fragen
Kann eine ausländische Firma Gründer einer DOO sein?
Ja. Eine ausländische Firma kann Gründer sein, allein oder mit Privatpersonen. Wir brauchen Informationen über die Muttergesellschaft, Vollmachten für den Geschäftsführer und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten; die Firmenunterlagen brauchen eine Apostille oder Legalisation und eine beglaubigte Übersetzung.
Brauche ich einen lokalen Geschäftsführer?
Nein. Ein lokaler Geschäftsführer ist nicht erforderlich; ein Ausländer kann Geschäftsführer einer DOO sein.
Kann ich die Form später ändern?
Sie können eine Firma umstrukturieren, ihre Inhaber ändern oder sie schließen. Sagen Sie uns Ihren Plan vor der Registrierung, damit die erste Struktur dazu passt.
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Budva: Filipa Kovačevića 41, Budva, Montenegro
Podgorica: ul. 8 Marta bb, Podgorica, Montenegro
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